AGBs

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der Evalea GmbH, Sandweg 6HH, 60316 Frankfurt am Main (nachfolgend Evalea) gelten für die Nutzung des internetbasierten Dienstes zur Entwicklung von Mitarbeitern. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Evalea erhalten Nutzer die technische Möglichkeit und die Berechtigung, auf die Software, welche auf einem Server von Hetzner Online AG in Nürnberg gehostet wird, mittels Internet zuzugreifen und den Dienst im Rahmen dieser Bestimmungen zu nutzen.

1.2. Für alle mit Evalea abzuschließenden oder abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Evalea erkennt von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen des Nutzers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Evalea ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3. Evalea richtet sich mit seiner Softwarelösung ausschließlich an Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Regelung des §14 (1) BGB.

2. Registrierung

2.1. Die Nutzung der Software erfordert eine Registrierung des Nutzers. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben nach den Vorgaben des Registrierungsformulars zu machen und seine Angaben stets aktuell zu halten. Der Nutzer gewährleistet, dass alle übermittelten Daten und Inhalte zu dem Unternehmen korrekt, rechtlich zulässig und frei von Rechten Dritter sind. Die Nutzung von Pseudonymen ist nicht zulässig.

2.2. Durch Absenden der Daten unterbreitet der Nutzer Evalea ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Die Zulassung des Nutzers zur Nutzung der Plattform kommt erst mit Bestätigung der Registrierung durch Evalea zustande. Hierzu kann Evalea verlangen, dass die Freischaltung durch Anklicken eines per Email übermittelten Links innerhalb eines definierten Zeitraums bestätigt werden muss. Unterbleibt die Bestätigung, ist die Evalea GmbH berechtigt, das Nutzungsverhältnis außerordentlich, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und das Nutzerkonto mit allen vorhandenen Daten zu löschen. Ein Anspruch auf Zugang besteht für den Nutzer nicht.

2.3. Dem Nutzer ist bekannt, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Änderungen der AGB, Rechnungen oder andere Mitteilungen) per E-Mail zugehen können. Diese gelten als zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen im E-Mail-Postfach der E-Mail-Adresse, welche der Nutzer bei der Registrierung angegeben hat, abrufbar sind.

2.4. Nach Registrierung wird für jeden Nutzer ein personalisiertes Nutzerkonto eingerichtet. Der Nutzer hat dazu bei der Registrierung einen Benutzernamen und ein Passwort (nachfolgend Zugangsdaten) zu wählen sowie die für die Nutzung des Systems erforderlichen Angaben zu machen.

 

3. Vertragsschluss

3.1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen AGB, sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen.

3.2. Indem Nutzer während oder nach Ende der Testphase oder der kostenlosen Mitgliedschaft ein Paket zur Nutzung der kostenpflichtigen Software auswählen, kommt ein Vertrag über das gewählte Paket zustande. Mit Ende der Testphase beginnt die paketgebundene Vertragslaufzeit.

3.3. Evalea wird dem Nutzer nach Bestellung binnen angemessener Zeit das Zugangskonto freischalten und die zugehörige Rechnung zustellen. Hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten wird auf Klausel 8 verwiesen.

 

4. Nutzungsrecht

4.1. Der Nutzer erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Software über das Internet zuzugreifen und die mit dem System verbundenen Funktionalitäten gemäß dieses Vertrags zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software und deren Technologie erhält der Nutzer nicht.

4.2. Das unter (1) genannte Nutzungsrecht schließt während der Laufzeit entwickelte neue Versionen und Updates von Evalea mit ein. Ein Anspruch auf die Weiterentwicklung der Software besteht allerdings nicht.

4.3. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es Nutzern nicht gestattet, das System oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

4.4. Dem Nutzer verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität der Dienste von Evalea, der Applikation und Infrastruktur zu beeinträchtigen (z.B. Skripte, Robots, Crawler), sowie Handlungen, die gegen gesetzliche und behördliche Vorschriften verstoßen und Rechte Dritter verletzen

 

5. Datenschutz und Datensicherheit

5.1. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

5.2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer selbst oder durch Evalea personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und haftet dem Anbieter gegenüber für Schäden, die diesem aus einem Verstoß des Kunden entstehen.

5.3. Die Applikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten des Evaluationssystems werden im Rechenzentrum von Dritten betrieben. Evalea kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer entsprechende Regelungen aufzuerlegen.

5.4. Evalea trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz der Daten.

5.5. Weitere Details zum Schutz der Daten werden in den Datenschutzbestimmungen geregelt.

 

6. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

Der Nutzer wird die ihn zur Leistungserbringung und –abwicklung dieses Vertrages betreffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere

6.1. die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste, bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Nutzer in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, Evalea die entstandenen Kosten zu erstatten;

6.2. die ihm zugeordneten Zugangsdaten vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Der Nutzer ist entsprechend in vollem Umfang für alle Aktivitäten verantwortlich, die durch Dritte, die Zugang zu seinen Zugangsdaten erhalten haben, getätigt werden;

6.3. dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte (z. B. bei der Übernahme von Daten Dritter auf Server von Evalea) beachtet werden;

6.4. die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

6.5. das System nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von Evalea schädigen zu können;

6.6. den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von Evalea betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in die Datennetze von Evalea unbefugt einzudringen;

6.7. Evalea von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Dienstleistungen durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zu unverzüglichen Unterrichtung von Evalea.

 

7. Vertragswidrige Nutzung

7.1. Evalea ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Nutzers gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang zur Plattform und zu seinen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene, wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber Evalea sichergestellt ist. Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, offene Rechnungen zu zahlen.

7.2. Evalea ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen 6.3, 6.4 oder 6.5 die betroffenen Daten zu löschen.

7.3. Liegt in den Fällen 7.1 und 7.2 ein schuldhafter Verstoß des Nutzers vor, ist der Nutzer zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Evalea einen höheren oder der Nutzer einen geringeren Schaden nachweist; der Nutzer kann auch nachweisen, dass kein Schaden vorliegt. Die Geltendmachung anderer Schadensersatzansprüche bleibt Evalea vorbehalten.

 

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Die Rechnungsstellung von Evalea gegenüber dem Nutzer erfolgt elektronisch oder per Post an die vom Nutzer angegebene Adresse. Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben oder gesetzlich keine Umsatzsteuer anfällt, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

8.2. Das Entgelt für die Softwarenutzung ist, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den jeweils gebuchten Zeitraum oder das gebuchte Volumen vollständig im Voraus zu zahlen.

8.3. Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

8.4. Erfolgt die Zahlung per Rechnung, muss der Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Evalea behält sich das Recht vor, ansonsten das Benutzerkonto des Nutzers zu sperren und weitere Dienstleistungen erst dann zu erbringen, wenn die ausstehende Bezahlung erfolgt ist. Kann eine Rechnung aus Gründen nicht eingezogen werden, die der Nutzer zu vertreten hat, trägt dieser die daraus folgenden Kosten.

8.5 Der Nutzer ist verpflichtet, die je nach gewählter Zahlungsart benötigten persönlichen Daten stets aktuell zu halten, um eine reibungslose Zahlungsabwicklung zu gewährleisten.

8.6 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Gebühren und sonstige Kosten, die durch die Zahlung des Entgelts anfallen (z.B. Überweisungsgebühren), vom Nutzer zu tragen.

 

9. Verzug

9.1. Während eines Zahlungsverzugs des Nutzers, der sich über mehr als zwei Wochen erstreckt, in nicht unerheblicher Höhe ist Evalea berechtigt, den Zugang zum System zu sperren bis der offene Rechnungsbetrag beglichen ist. Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Rechnung zu zahlen.

9.2. Kommt der Nutzer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug, ist Evalea berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen

9.3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Evalea vorbehalten.

9.4. Gerät Evalea mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach 12. Der Nutzer ist nur dann berechtigt, nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB den Vertrag zu kündigen, wenn der Nutzer Evalea eine angemessene Nachfrist setzt und Evalea diese nicht einhält.

 

10. Kündigung / Löschung des Nutzerkontos

10.1. Die Nutzungspakete der Kategorie Premium verlängern sich jeweils automatisch um ihre vereinbarte Laufzeit, wenn der Nutzer nicht unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende vor dessen Ablauf in Textform (schriftlich oder per E-Mail) kündigt. Die Kündigung ist zu richten an:

Evalea GmbH
Sandweg 6HH
60316 Frankfurt am Main
info@evalea.de

10.2. Nach Vertragsende infolge Kündigung oder zeitlicher Ablauf löst Evalea das Konto des Nutzers auf. Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit, auch vor zeitlichem Ablauf, auflösen, indem er Evalea schriftlich oder per E-Mail zur Löschung auffordert; die Löschung entbindet den Nutzer jedoch nicht von etwaigen vertraglichen Pflichten.

10.3. Nach Auflösung des Nutzerkontos löscht Evalea alle zugehörigen Nutzerdaten innerhalb weniger Tage, jedoch mit Ausnahme der vertragsrelevanten Daten und nicht vor Vertragsabwicklung bzw. Vertragsende des gebuchten Pakets. Der Nutzer kann nach Auflösung nicht mehr auf sein Nutzerkonto zugreifen und ggf. übrige Analysen nicht mehr nutzen

 

11. Verfügbarkeit und Störungen

11.1 Evalea behält sich das Recht vor, das Dienstleistungsangebot sowie die dazugehörigen Preise jederzeit anzupassen. Ein Anspruch auf die Beibehaltung bestimmter (Teil-)Leistungen über die vereinbarte Nutzungsdauer hinaus besteht nicht. Sollte eine derartige Änderung des Dienstleistungsangebots geplant sein, wird der Nutzer mit einer angemessenen Frist darauf hingewiesen. Änderungen an einer kostenpflichtigen Dienstleistung bzw. an dem dafür fälligen Preis sind während der vereinbarten Nutzungsdauer nur zulässig, wenn sie die Leistungen für den Nutzer nicht einschränken.

11.2. Evalea hat das Recht, zur Durchführung von Wartungsarbeiten den Zugang zum System vorübergehend zu unterbrechen bzw. einzuschränken. Diese Arbeiten müssen dem Nutzer nicht angekündigt werden.

11.3 Störungen hat Evalea im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Nutzer ist verpflichtet, Evalea für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, hat der Nutzer Evalea eine angemessene Nachfrist zu setzen.

 

12. Referenz

Evalea ist berechtigt den Namen bzw. Firmennamen des Nutzers gegenüber Dritten als Referenz zu nennen. Dies gilt insbesondere auch für Verwendung des Firmenlogos des Nutzers und der Nennung seines Namens bzw. Firmennamens auf Webseiten, Broschüren und anderen Dokumenten von Evalea. Eine Pflicht zur Veröffentlichung entsteht daraus für Evalea nicht. Soll keine Nennung oder Bekanntgabe erfolgen, so hat der Nutzer dies schriftlich oder per Email Evalea mitzuteilen.

 

13. Haftung

13.1. Zur Nutzung des Systems ist es erforderlich, bestimmte technische Systeme, wie Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter einzusetzen, durch die dem Nutzer weitere Kosten, insbesondere Verbindungsentgelte, entstehen können. Evalea stellt derartige Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen nicht zur Verfügung und übernimmt hierfür auch weder Haftung, Gewährleistung noch entstehende Kosten.

13.2. Evalea haftet dem Nutzer gegenüber bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr, sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden.

13.3. Im Übrigen haftet Evalea nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

13.4. Die verschuldensunabhängige Haftung von Evalea auf Schadensersatz (§536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. 12.3 und 12.4 bleiben unberührt.

 

14. Höhere Gewalt

14.1. Evalea ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

14.2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, sowie sonstige von Evalea nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere als solche gelten Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführenden Leitungen.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1. Stellt Evalea Dokumente in mehreren Sprachen zu Verfügung, so geht die deutsche Fassung stets vor.

15.2. Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Evalea auf Dritte übertragen.

15.3. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Frankfurt am Main.

15.4. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

15.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.

15.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Evalea GmbH, Frankfurt am Main