Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Evalea GmbH zur Nutzung der Evalea Software

§ 1 Allgemeiner Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bereitstellung und Nutzung der Evalea Software durch die Evalea GmbH, Sandweg 6 (Hinterhaus), 60316 Frankfurt am Main (im Folgenden "Anbieter"). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden "Kunde").
Die nachfolgenden Vereinbarungen regeln die Bereitstellung der Evalea Software durch den Anbieter. Mit der Software erhält der Kunde die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Softwareapplikation zuzugreifen und deren Funktionalitäten zu nutzen. Dies umfasst den Zugriff über Web-Browser sowie die Nutzung innerhalb der Evalea Microsoft Teams Applikation.
Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, insbesondere auch für unentgeltliche Testphasen, sofern kein gesonderter Einzelvertrag geschlossen wurde. Im Falle des Abschlusses eines Einzelvertrags (z. B. Software-as-a-Service Vertrag oder Bestellschein) hat dieser im Falle von Widersprüchen ausdrücklich Vorrang vor diesen AGB.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an diesen vorbehaltlos ausführt. 

§ 2 Leistungen, Preise

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software betriebsfähig bereit. Die Inhalte und Funktionalitäten sind dem Kunden aus einer vorangegangenen Vorstellung, Teststellung oder Nutzung bekannt. Der konkrete Umfang der gebuchten Module, die Anzahl der aktiven Nutzer:innen, Administrationszugänge sowie das Speichervolumen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
  2. Testphase: Sofern zwischen den Parteien eine unentgeltliche Testphase vereinbart wurde, beträgt deren Dauer im Standard 14 Tage, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Anbieter behält sich vor, die Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden oder im Einzelfall zu verlängern. Während der Testphase besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Bereitstellung oder bestimmte Service-Level-Agreements. Nach Ablauf der Testphase endet die Zugriffsberechtigung automatisch, sofern kein kostenpflichtiger Einzelvertrag geschlossen wird.
  3. Individuelle Anpassungsleistungen (z. B. Konfigurationen, Zusatzentwicklungen), Beratungs-, Setup- und Implementierungsleistungen können zusätzlich beauftragt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand oder als Pauschale gemäß Angebot. Im Setup vorgesehene Rückfragentermine sind innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn wahrzunehmen; danach verfallen sie automatisch, sofern keine einvernehmliche Verlängerung erfolgt. Darüber hinausgehende Termine sind gemäß der jeweils gültigen Preisliste kostenpflichtig.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzungsgebühr einmal jährlich anzupassen, um gestiegene Kosten durch die allgemeine Preissteigerung zu berücksichtigen. Die Anpassung erfolgt auf Basis des Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt. Die Höhe der Anpassung wird wie folgt berechnet: Die Nutzungsgebühren verändern sich im gleichen Prozentsatz wie der VPI im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Die Berechnungsgrundlage bildet der Durchschnitt des VPI der letzten verfügbaren zwölf Monate, die mindestens zwei Monate vor dem Anpassungsmonat enden.
  5. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich über die Anpassung. Bei sinkendem VPI bleiben die Gebühren unverändert. Die jährliche Erhöhung ist auf maximal 5 % begrenzt.

§ 3 Nutzungsrecht

  1. Der Kunde sowie die mit dem Kunden i.S.d. §§ 18 ff. AktG verbundene Unternehmen erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Software über das Internet zuzugreifen und die mit dem System verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an dem System und dessen Technologie erhält der Kunde nicht.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind externe Trainer oder Autoren, sofern sich ihre Anzahl im Rahmen der gebuchten Nutzungszugänge befindet. Ausgenommen ist auch das Ausfüllen des Feedbackbogens über den Feedbacklink, das auch Dritten erlaubt ist. Insbesondere ist es dem Kunden bzw. den mit dem Kunden i.S.d. §§ 18 ff. AktG verbundene Unternehmen nicht gestattet, das System oder Teile davon an Dritte zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Mit dem Kunden verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 18 ff. AktG sind keine Dritten im Sinne dieser Vereinbarung.
  3. Für den Fall, dass Schutzrechte Dritter durch eine vertragswidrige Nutzung der Software durch den Kunden verletzt werden ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist (mindestens 14 Tage) die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern, sofern der Kunde die vertragswidrige Nutzung nicht innerhalb der Frist beseitigt. Der Anbieter wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
  4. Der Anbieter kann den Namen, das Logo und die Marke des Kunden auf www.evalea.de, den Sozialen Medien des Anbieters und in digitalen Unterlagen sowie Printprodukten verwenden. Die Einwilligung ist jederzeit teilweise oder in ihrer Gesamtheit widerruflich. Mit Widerruf wird Evalea Logo, Marke und/oder Namen des Kunden innerhalb von vier Wochen von der Internetseite und anderen dem Anbieter eigenen Medien entfernen oder sich bemühen, eine entsprechende Entfernung bei externen Diensten zu erwirken. Davon nicht betroffen sind bereits laufende Kampagnen und Aktionen. Sofern die Kundennennung in Printprodukten oder Ähnlichem verwendet wurde, hat der Anbieter das Recht, die bereits gedruckten Flyer/Broschüren weiterzuverwenden.

§ 4 Datenschutz und Datensicherheit

  1. Sofern es zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertrags durch den Anbieter kommt, erfolgt diese nach Maßgabe einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Diese wird ergänzend zu diesem Vertrag zwischen Kunde und Anbieter geschlossen.
  2. Der Anbieter hält im Rahmen der Verarbeitung die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere solche aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein. Der Anbieter ist ausschließlich dazu berechtigt, die aufgrund dieses Vertrags erhobenen Daten zum Zweck der Erbringung der dem Anbieter aufgrund dieses Vertrags obliegenden Leistungen zu nutzen.
  3. Der Anbieter hat ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen. Der Anbieter setzt zur Verarbeitung der Daten ausschließlich solche Mitarbeiter ein, die auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind.
  4. Sollte Der Anbieter im Rahmen der Verarbeitung der Daten Subunternehmer einsetzen und werden diese Subunternehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 28 DSGVO tätig, schließt der Anbieter mit den Subunternehmen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Abrede zur Auftragsverarbeitung. Verarbeitet ein Dritter die Daten als Verantwortliche Stelle, schließt der Anbieter mit dem Dritten Regelungen zum Datenschutz, die den vorliegenden Regelungen entsprechen. Eine Übermittlung der Daten an Dritte ist nur unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zulässig.
  5. Die Vertragspartner gewährleisten – jeweils in ihrem eigenen Verantwortungsbereich – in vollem Umfang den individuellen Schutz der personenbezogenen Daten.

§ 5 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

Der Kunde wird, die zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Der Kunde wird insbesondere

  1. die vereinbarten Preise pflichtgerecht zahlen.
  2. die dem Unternehmen bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;
  3. dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server von dem Anbieter) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;
  4. die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit es im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
  5. die Software nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von dem Anbieter schädigen können;
  6. den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen;
  7. den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen;
  8. dem Anbieter gegenüber für Schäden, die aufgrund einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch das Unternehmen beruhen oder mit dessen Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind, haften. Erkennt der Kunde oder muss der Kunde erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.
  9. den First- und Second-Level Support für die eigenen Mitarbeiter übernehmen. Der First- und Second-Level Support für die eigenen Mitarbeitenden umfasst die Befähigung dieser Mitarbeitenden zur Arbeit mit der Software. Insbesondere bedeutet dies, das Informieren über Prozesse, Rechte, Rollen und die Bedienung des Systems. Der First- und Second-Level Support für die Administratoren liegt immer beim Anbieter.

§ 6 Vertragswidrige Nutzung der Software

  1. Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß von dem Kunden oder der von dem Kunden benannten Nutzern gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in § 5.6. – 5.8 genannten Pflichten den Zugang zu der Software und zu deren Daten zu sperren. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden zuvor auf den mutmaßlichen Verstoß mit hinreichender Begründung hinzuweisen und dem Kunden eine angemessene Frist (mind. 14 Tage) zur Beseitigung des Verstoßes einzuräumen. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist darf eine Zugangssperre erfolgen. In Fällen schwerwiegender Verstöße, die strafrechtliche Relevanz haben, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang sofort und ohne vorherige Fristsetzung zu sperren und die zuständigen Behörden zu informieren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt ist.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 5.6 – 5.8 die betroffenen Daten zu löschen.
  3. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 5.6 – 5.8 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen soweit möglich und rechtlich zulässig.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungsstellung vom Anbieter gegenüber dem Kunden erfolgt per Post oder E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Nutzungsgebühr ist mit Vertragsbeginn für die gebuchte Laufzeit nach Erhalt der Rechnung vollständig im Voraus zu zahlen.
  3. Kosten für Setup und Einrichtung fallen nach dem Konfigurationsworkshop an. Kosten für Projektmanagement werden mit dem Beginn des Projektes fällig. Kosten für individuelle Anpassungen werden nach erbrachter Leistung fällig.
  4. Sämtliche Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die je nach gewählter Zahlungsart benötigten persönlichen Daten stets aktuell zu halten, um eine reibungslose Zahlungsabwicklung zu gewährleisten.

§ 8 Verzug

  1. Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe und über einen Zeitraum von mehr als 2 Wochen ist der Anbieter berechtigt, nach zwei entsprechenden Mahnungen den Zugang zum System einzuschränken bis der offene Rechnungsbetrag beglichen ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Rechnung zu zahlen.
  2. Kommt der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach zwei erfolgten Mahnungen und dem Verstreichen einer angemessenen Frist, den Vertrag zu kündigen.
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt dem Anbieter vorbehalten.
  4. Gerät der Anbieter mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Klausel 11. Der Kunde ist nur dann berechtigt, nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist setzt und der Anbieter diese nicht einhält.

§ 9 Vertragsbeginn und -laufzeit, Kündigung / Löschung

  1. Vertragsbeginn ist der im Angebot bzw. Einzelvertrag ausgewiesene Zeitpunkt.
  2. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die anfängliche Laufzeit 12 Monate.
    Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit jeweils automatisch um eine weitere Laufzeit, sofern der Kunde oder der Anbieter den Vertrag nicht unter Wahrung der vereinbarten Kündigungsfrist in Textform (schriftlich oder per E-Mail) kündigt. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
  3. Nach Vertragsende infolge einer Kündigung löst Evalea das Konto des Kunden auf. Der Kunde kann sein Kundenkonto jederzeit, auch vor zeitlichem Ablauf, auflösen, indem er den Anbieter schriftlich oder per E-Mail zur Löschung auffordert; die Löschung entbindet den Kunden jedoch nicht von etwaigen vertraglichen Pflichten.
  4. Nach Auflösung des Kundenkontos löscht der Anbieter alle zugehörigen Kundendaten innerhalb weniger Tage, jedoch mit Ausnahme der vertragsrelevanten Daten und nicht vor Vertragsabwicklung bzw. Vertragsende des gebuchten Pakets. Der Kunde kann nach Auflösung nicht mehr auf das Kundenkonto zugreifen und ggf. übrige Analysen nicht mehr nutzen. Auf Wunsch kann der Kunde mit der Kündigung einen Export aller eigenen Daten als CSV-Datei veranlassen. Der Anbieter wird den Kunden darauf hinweisen.
  5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Verfügbarkeit und Störungen

  1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Dienstleistungsangebot anzupassen. Ein Anspruch auf die Beibehaltung bestimmter (Teil-)Leistungen über die vereinbarte Nutzungsdauer hinaus besteht nicht. Sollte eine derartige Änderung des Dienstleistungsangebots geplant sein, wird der Kunde mit einer angemessenen Frist darauf hingewiesen. Änderungen an einer kostenpflichtigen Dienstleistung bzw. an dem dafür fälligen Preis sind während der vereinbarten Nutzungsdauer nur zulässig, wenn sie die Leistungen für den Kunden nicht einschränken.
  2. Der Anbieter hat das Recht, zur Durchführung von Wartungsarbeiten den Zugang zur Software vorübergehend zu unterbrechen bzw. einzuschränken.
  3. Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen.

§ 11 Haftung

  1. Zur Nutzung der Software ist es erforderlich, bestimmte technische Systeme, wie Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter einzusetzen, durch die von dem Kunden weitere Kosten, insbesondere Verbindungsentgelte, entstehen können. Der Anbieter stellt derartige Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen nicht zur Verfügung und übernimmt hierfür auch weder Haftung, Gewährleistung noch entstehende Kosten.
  2. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit für übermittelte Informationen. Ist diese aber auf ein vom Anbieter verschuldeten Softwaremangel zurückzuführen, so kann die Haftung des Anbieters nicht ausgeschlossen werden.
  3. Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden.
  4. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
  5. Die Regelung gemäß § 11 Nr. 3 und Nr. 4 gelten entsprechend für die Haftung des Kunden gegenüber dem Anbieter.

§ 12 Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieses Vertrags und alle bei der Durchführung dieses Vertrages ausgetauschten vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese Dritten nicht zugänglich zu machen.
  2. Vertrauliche Informationen sind alle nicht öffentlichen Informationen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag direkt oder indirekt durch eine Partei oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen (Offenlegende Partei) an die andere Partei oder an ein mit dieser verbundenes Unternehmen (Empfangende Partei) offengelegt oder zugänglich gemacht werden, wenn sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder wenn sie aufgrund ihres Inhalts oder der Umstände vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind.
  3. Die Parteien werden ihre Angestellten, freien Mitarbeiter und andere beteiligte Unternehmen (Subunternehmer und verbundene Unternehmen) entsprechend verpflichten und sie beaufsichtigen.
  4. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Unterlagen, Kenntnisse und Informationen, für die eine Partei nachweist, dass sie aus einem Grund allgemein bekannt geworden sind, den die Partei nicht zu vertreten hat.
  5. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende dieses Vertrags hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren. Bei jeder Verletzung der Geheimhaltungspflicht ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag unbeschadet sonstiger Rechte fristlos zu kündigen.

§ 13 Höhere Gewalt

  1. Der Anbieter und der Kunde sind von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
  2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von dem Anbieter nicht zu vertretende Umstände.
  3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Der Kunde und der Anbieter können die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Seite auf Dritte übertragen.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

 

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